Rechtsprechung
   FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32881
FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11 (https://dejure.org/2012,32881)
FG Köln, Entscheidung vom 28.08.2012 - 7 K 1780/11 (https://dejure.org/2012,32881)
FG Köln, Entscheidung vom 28. August 2012 - 7 K 1780/11 (https://dejure.org/2012,32881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2; UStG § 3 Abs 9a Nr 1
    Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Firmen-Pkw; Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung bei fehlendem Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Firmen-Pkw; Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung bei fehlendem Fahrtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und die 1%-Regelung

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.12.2010 - VIII R 54/07

    Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11
    Gleichwohl ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu beanstanden, wenn die Finanzverwaltung bei der Umsatzbesteuerung aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung des dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs von dem ertragsteuerrechtlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ausgeht und von diesem (Netto)Wert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornimmt (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 VIII R 54/07, BStBl. II 2011, 451 und 19. Mai 2010, XI R 32/08, BStBl. II 2010, 1079 sowie BMF-Schreiben in BStBl. I 2004, 864, Tz. 2.1).

    Fehlen geeignete Unterlagen für die Schätzung, ist der private Nutzungsanteil mit mindestens 50 % zu schätzen, soweit sich aus den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles nichts Gegenteiliges ergibt; aus den Gesamtaufwendungen sind die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 VIII R 54/07, BStBl. II 2011, 451 m.w.N.).

    Führt der Unternehmer kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und entscheidet er sich nicht von vornherein auch umsatzsteuerlich für die sog. 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, ist es unvermeidbar, dass die einkommensteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlagen voneinander abweichen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 VIII R 54/07, BStBl. II 2011, 451).

    Dabei kann aufgrund des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbots dahinstehen, ob mit Blick auf die vorsteuerbelasteten Gesamtkosten von rund 24.127 Euro und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der private Nutzungsanteil bei Fehlen geeigneter Unterlagen und der Nichtanwendung der sogenannten 1%-Regelung grundsätzlich mit mindestens 50% anzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 VIII R 54/07, BStBl. II 2011, 451 m.w.N.), nicht sogar eine höhere Bemessungsgrundlage in Betracht gekommen wäre.

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11
    Demgemäß sind die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BStBl. II 2010, 1079 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist der ertragsteuerrechtliche Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die private Nutzung eines Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen ist (sog. 1 %-Regelung), für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die Kosten, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010, XI R 32/08, BStBl. II 2010, 1079), zumal sich der Ansatz des ertragsteuerrechtlichen Entnahmewerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ohnehin verbiete, wenn die mit der Nutzung des PKW zusammenhängenden Kosten, für die ein Unternehmer den Vorsteuerabzug berechtigterweise in Anspruch genommen habe, geringer seien.

    Gleichwohl ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu beanstanden, wenn die Finanzverwaltung bei der Umsatzbesteuerung aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung des dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs von dem ertragsteuerrechtlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ausgeht und von diesem (Netto)Wert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornimmt (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 VIII R 54/07, BStBl. II 2011, 451 und 19. Mai 2010, XI R 32/08, BStBl. II 2010, 1079 sowie BMF-Schreiben in BStBl. I 2004, 864, Tz. 2.1).

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11
    Nach der vom Senat für zutreffend erachteten Rechtsprechung des BFH (vgl. dazu etwa BFH-Beschluss vom 1.3.2012 VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505 m.w.N.) verlangt die vollständige Wiedergabe einer Fahrt unter anderem grundsätzlich die Angabe des Ausgangspunktes und des Endpunktes der Fahrt.

    So genügen nach der Rechtsprechung des BFH bloße Ortsangaben ohne weitere Benennung des aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartners nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (vgl. BFH-Beschluss vom 1.3.2012 VI R 33/10, BStBl. II 2012, 505).

  • BFH, 17.03.1997 - I B 123/95

    Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei Darlehensgewährungen und

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11
    Da auch sonst keine tragfähigen Anhaltspunkte für eine sachgerechte Schätzung der Privatnutzung anhand objektiver Kriterien gegeben bzw. vorgetragen sind, muss die Klägerin es gegen sich gelten lassen, dass ihr gegenüber im Rahmen einer Schätzung auch nachteilige Schlussfolgerungen gezogen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 1997 I B 123/95, BFH/NV 1997, 730).
  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/99

    Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11
    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).
  • FG Hamburg, 07.06.2013 - 5 K 190/10

    Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung: Statistikdokument keine Ausfuhrbestätigung,

    Entsprechendes muss nach Auffassung des Senats gelten, wenn der Steuerpflichtige die Handhabung der Verwaltung zu keiner Zeit gerügt, seinerseits keine anderen tragfähigen Grundlagen für eine Schätzung vorgetragen hat und nicht ersichtlich ist, dass die Anwendung der Vereinfachungsregelung zu einem offenkundig unzutreffenden Ergebnis führt (vgl. a. FG Köln Urteil vom 28.08.2012 7 K 1780/11, EFG 2013, 176).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht